Vertragsbedingungen der Mitgliedschaft

1. Mitgliedschaft
Personen unter 16 Jahren werden nicht als Mitglieder aufgenommen.
Verträge über die Mitgliedschaft Minderjähriger schließt POLEDANCE NRW nur mit deren gesetzlichen Vertretern. Die Mitgliedschaft sowie das Kursguthaben können nicht übertragen werden.

2. Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge werden für die Nutzungsmöglichkeit des Kursangebots – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied – erhoben. Die Preise gelten für die Mindestlaufzeit und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; bei Änderung des Umsatzsteuer-Satzes erfolgt eine entsprechende Preisanpassung.

Nach Ende der Mindestlaufzeit gilt eine Preisanpassung an die jeweils geltende Preisliste als vereinbart.
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 3. Kalendertag des Monats fällig und werden per SEPA-Lastschrift eingezogen. Anfallende Rücklastschriftgebühren sind vom Mitglied zu tragen.
Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang werden ab der 2. Zahlungserinnerung Mahngebühren in Höhe von 2,50 € pro Mahnstufe fällig.

3. Leistungen
Die genannten Mitgliedsbeiträge beinhalten, soweit nicht anders vereinbart, die Bereitstellung der für die Veranstaltungen erforderlichen Räumlichkeiten, Lehrinhalte und die Trainingsleistung. Kurssprache ist soweit nicht anders ausgeschrieben deutsch. Die Veranstaltungen werden durch POLEDANCE NRW durchgeführt. POLEDANCE NRW ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

4. Kündigung durch POLEDANCE NRW
a) POLEDANCE NRW kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
b) POLEDANCE NRW kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich, fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn
– Das Mitglied trotz Mahnung mit zwei Monatsbeiträgen oder einem Betrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug gerät.
– Das Mitglied ungeachtet einer Abmahnung wiederholt schwerwiegend gegen die Regeln verstößt
Hat das Mitglied die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist POLEDANCE NRW berechtigt, gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

5. Kündigung durch das Mitglied
a) Der Mitgliedsvertrag ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit unter der Beachtung der Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit kündbar. Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sie sich automatisch jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit.
b) Kündigungen bedürfen der Schriftform; sie sind an office@poledance.nrw zu senden.

6. Vorübergehende Sperrung
Gerät das Mitglied mit einem Mitgliedsbeitrag in Verzug, ist POLEDANCE NRW berechtigt, die Nutzung des Kursangebotes zu verweigern, bis die rückständigen Beiträge beglichen sind.

7. Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss
POLEDANCE NRW haftet unbeschränkt bei von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern zu vertretenen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansonsten ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die Haftung auf die typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schäden begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf

Huong

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